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Jagdkosten

Grundbetrag für allgemeine

Einzelabschüsse ohne Jagdführung

Für die Vergabe von Einzelabschüssen ist ein Grundbetrag in Höhe von 150,00 € zu zahlen. Dieser Grundbetrag gilt jeweils für einen Jagdeinsatz von fünf Jagdtagen und ist nicht an die Anzahl der zu erlegenden Wildarten / Stück gebunden.

Eine tageweise Verlängerung ist möglich.

In diesem Grundbetrag ist der kostenfreie Abschuß von Kälbern, Lämmern, Kitzen, Frischlingen, Überläufern und weiblichem Rehwild enthalten.

Alle Abschüsse darüber hinaus werden mit dem Abschußentgelt dieser Preisliste berechnet.

Rehbock AK 1                                   40,00 €

Rehbock AK 2            bis 150 g      80,00 €

                             151   bis 199 g      130,00 €

                             200  bis 249 g     150,00 €

                             250  bis 299 g     180,00 €  +0,80 € /g     über 250 g

                             300  bis 349 g     220,00 € +2,80 € /g     über 300 g

                             350  bis 399 g     360,00 € +5,20 € /g      über 350 g

                                      ab 400 g      620,00 € +6,10 € /g      über 400 g

 

24 Stunden nach dem Abkochen. Gewogen wird der gekappte Schädel mit Stirn- und Nasenbein, jedoch ohne Oberkiefer. Wird der Schädel mit Oberkiefer gewogen, so sind 90 g abzuziehen.

 

Gewichtsermittlung:

Schonzeitabschuß eines Rehbockes:  260,00 €

Schwarzwild:

Unabhängig von der Trophäenstärke, ohne Abkochen und Vermessen

 

Keiler     AK 2:     490,00 €

Bachen   AK 2:    130,00 €

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